06.02.2012 |
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Ab 2010 nur noch 18 Monate Kurzarbeitergeld
Bezugsdauer Kurzarbeitergeld
Auf die geförderte Kurzarbeit können Unternehmen auch 2010 noch zurückgreifen - das hat das Kabinett im November 2009 beschlossen. Allerdings wird das Kurzarbeitergeld nicht mehr für 24 Monate, sondern nur für die Dauer von 18 Monaten gezahlt. Deshalb: Wenn Betriebe sich die Bezugsdauer von 24 Monaten sichern wollen, so müssen sie die Kurzarbeit noch im Jahr 2009 einführen und bei der Arbeitsagentur auch für die Dauer von maximal 24 Monaten anzeigen. Stichtag dafür ist der 31.12.2009. Betriebe, die erst 2010 die Kurzarbeit einführen, erhalten das Kurzarbeitergeld dann nur noch für 18 Monate. Zur Erläuterung bieten wir verschiedene Beispiele an (in der Datei Bezugsdauer_Kurzarbeitergeld.pdf zum herunterladen).
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